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Aktuelles: Einstufung und Kennzeichnung von Produkten der Gesteinsindustrie gem. den Vorschriften der CLP-Verordnung 1272/2008/EG
Am 20.01.2009 ist die CLP-Verordnung 1272/2008/EG (CLP = Regulation on Classification,
Labelling and Packaging of Substances and Mixtures) zur Einstufung, Kennzeichnung und
Verpackung von Stoffen und Gemischen in Kraft getreten. Die CLP-Verordnung ist die
europäische Umsetzung des auf UN-Ebene erarbeiteten weltweit harmonisierten Einstufungs-
und Kennzeichnungssystems GHS (Globally Harmonised System). Mit dieser Verordnung wird
europaweit ein einheitliches Regelwerk geschaffen, das in allen Mitgliedstaaten Europas
unmittelbare Rechtswirksamkeit entfaltet.
Da mit den neuen Vorschriften nicht nur alte Regelungen (Gefahrstoffrichtlinie und
Zubereitungsrichtlinie) abgeschafft werden, sondern gleichzeitig auch neue Gefahrenklassen
geschaffen werden, müssen evtl. Produkte der Gesteinsindustrie (Sande, Füller, Gesteinsmehle)
eingestuft und gekennzeichnet werden. Ansonsten dürfen sie nach dem 01.12.2010 nicht mehr
in Verkehr gebracht werden. Zudem ergeben sich aus der Einstufungs- und Kennzeichnungspflicht
weitere Konsequenzen für den Unternehmer.
Ausführliche Informationen können dem Rundschreiben
MIRO-info Nr. 20 entnommen werden.
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