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Güteüberwachung von Gesteinskörnungen und Baustoffgemischen

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hatte mit seinem Allg. Rundschreiben Straßenbau (ARS Nr. 02/2006) den Bundesverband Mineralische Rohstoffe e.V. (MIRO) über die Gütegemeinschaft Naturstein, Kalk und Mörtel e.V. (GG-Cert) mit der Führung bundeseinheitlicher Listen der Herstellbetriebe beauftragt,

  1. deren Gesteinskörnungen CE-gekennzeichnet sind und entsprechend der Verbandsempfehlung für Gesteinskörnungen freiwillig fremdüberwacht werden bzw.
     
  2. deren Baustoffgemische gemäß den TL G SoB-StB 04 güteüberwacht sind.

Die Listen wurden auf der Webseite www.gesteinsbaustoffe.de veröffentlicht.

Ziel dieser bundeseinheitlichen Vorgehensweise war es, durch dieses Angebot der Industrie einen Beitrag zur Kosteneinsparung in der Verwaltung und zum Abbau bürokratischer Hindernisse zu erbringen.

Aufgrund des Widerstandes einiger Straßenbauverwaltungen und anderer beteiligter Kreise hat das BMVBS mit ARS Nr. 05/07 diesem im Interesse der Produzenten gewünschten bundeseinheitlichen Vorgehen eine Absage erteilt und die Listenführung für güteüberwachte Baustoffgemische gemäß TL G SoB-StB 04 wieder in die Zuständigkeit der Länder zurückgegeben (nicht die Listenführung für Gesteinskörnungen!). MIRO bedauert diese Entscheidung und hat dies auch dem BMVBS mitgeteilt.

Durch diese Vorgehensweise hat es in der Praxis zum Teil erhebliche Verunsicherung gegeben, weshalb wir nachfolgende Klarstellung als notwendig erachten.

Der Ausschuss "Anwendungstechnik/Normung" von MIRO hat nach einer sehr engagiert geführten Diskussion auf seiner letzten Sitzung beschlossen, sowohl die bundeseinheitlichen Listen der güteüberwachten Gesteinskörnungen als auch der güteüberwachten Baustoffgemische - unabhängig von der Entscheidung des BMVBS - im Interesse der Mitgliedsfirmen von MIRO durch die GG-Cert weiterführen zu lassen. Durch den Rückzug des BMVBS wird somit die Möglichkeit genutzt, die bundeseinheitlichen Listen zu einem Informationsinstrument über die Produkte der Produzenten der Gesteinskörnungen und Baustoffgemische zu gestalten. Der für die Listenführung zuständige "Güteausschuss Gesteinskörnungen" der GG-Cert hat daraufhin außerdem beschlossen, die Liste der freiwillig güteüberwachten Gesteinskörnungen um die Anwendungsbereiche Gleisschotter, Wasserbausteine und Mörtel gemäß den euro­päischen Normen zu erweitern.

Geändert wurde auch die Möglichkeit der Meldung zum Eintrag in die Liste. Unter Nutzung des überarbeiteten Formulars "Liste der freiwillig güteüberwachten Werke für Gesteinskörnungen, Gleisschotter und Wasserbausteine" (siehe www.gesteinsbaustoffe.de) kann nunmehr das Unternehmen selbst die Meldung seiner Produkte vornehmen oder den Zertifizierer seiner Werkseigenen Produktionskontrolle (notified body) oder die Prüfstelle, die die Überwachungsprüfungen durchführt, beauftragen.

Die überarbeiteten Formulare ("Gesteinskörnungen" und "Baustoffgemische") werden auch den Informationsaustausch zwischen dem Melder der güteüberwachten Gesteinskörnungen oder Baustoffgemische und dem Listenführer vereinfachen. Um die Fähigkeit von MIRO und seiner Mitgliedswerke im Rahmen der Selbstorganisation gegenüber den Verwaltungen und den Verwendern der Gesteinskörnungen und Baustoffgemische zu dokumentieren, rufen wir Sie auf, auch um dem Grundgedanken der Bauproduktenrichtlinie - alleinige Verantwortung des Produzenten für sich und sein Produkt - gerecht zu werden, sich an der durch unsere Industrie praktizierten bundeseinheitlichen Veröffentlichung unserer güteüberwachten Produkte zu beteiligen.


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