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Aktuelles: MIRO-infos und BVNI-infos


MIRO-info Nr. 26/2010:
Sicherheitsdatenblätter für Produkte der Gesteinsindustrie

Mit Inkrafttreten der REACH-Verordnung Nr. 1907/2006 (EG) wurden die Bestimmungen der EG-Sicherheitsdatenblatt-Richtlinie in die Bestimmungen des Artikels 31 und des Anhangs II der REACH-Verordnung übernommen. Die Gesteinsindustrie ist von diesen Änderungen betroffen, da für ihre Produkte Sicherheitsdatenblätter zu erstellen und für die (berufsmäßigen) Kunden bereitzuhalten sind. (Hinweis: Produkte der Gesteinsindustrie sind zwar von der Registrierungspflicht nach REACH ausgenommen. Dies belegt folgende Ausnahmeregelung: Ausgenommen von der Registrierungspflicht nach REACH sind gem. Art. 2 Abs. 7b) in Verbindung mit Anhang V Nr. 7 Naturstoffe, wie Mineralien, soweit sie nicht chemisch verändert wurden. Alle weiteren Vorschriften gem. REACH gelten aber auch für Produkte der Gesteinsindustrie.)

Wir haben deshalb die bestehenden Muster-Sicherheitsdatenblätter für Produkte der Gesteinsindustrie an die ab 01.12.2010 geltenden neuen Vorschriften angepasst und allgemeine Erläuterungen hierzu im MIRO-info Nr. 26 beschrieben.  MIRO-Mitglieder können die Muster-Sicherheitsdatenblätter als Vorlagen, Leitfäden oder Grundlagen zur Erstellung von eigenen Sicherheitsdatenblättern verwenden. Die Muster-Sicherheitsdatenblätter müssen jedoch an bestimmten Stellen um firmenspezifische, gesteinsspezifische und verwendungsspezifische Angaben ergänzt bzw. abgeändert werden. Die betreffenden Stellen sind in den Muster-Sicherheitsdatenblättern entsprechend gekennzeichnet.


MIRO-info Nr. 25/2010:
Korrosionsschutz in der Nassgewinnung

Die Korrosion von Stahl kann durch verschiedene Verfahren verhindert werden, am wirksamsten durch Beschichtungssysteme. Im Stahlwasserbau sind jedoch spezielle Gesichtspunkte zu berücksichtigen, die auch für die Nassgewinnung gelten.

Das MIRO-info Nr. 25 befasst sich mit dieser Thematik und gibt einen Einblick insbesondere in die geltenden Richtlinien.


MIRO-info Nr. 24/2010:
Wirtschaftliche Schadstoffabtrennung

Das MIRO-info Nr. 24 ist eine Sammlung von interessanten Fachveröffentlichungen rund um das Thema "Wirtschaftliche Schadstoffabtrennung". Es enthält sowohl generell zu beachtende Aspekte der wirtschaftlichen Schadstoffabtrennung als auch erprobte Verfahrenstechniken.


MIRO-info Nr. 23/2010:
Anforderungen an die Betreiber von Erdbaumaschinen auf Grund geänderter Norm

In fast allen Betrieben der Gesteinsindustrie sind Erdbaumaschinen (Bagger, Radlader, Muldenkipper, Dumper etc.) im Einsatz. Obwohl das Sicherheitsniveau in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich verbessert wurde, treten in der Gesteinsindustrie Unfälle beim Umgang mit diesen Maschinen auf. Ein Teil dieser Unfälle ist auf "fehlende Sicht" zurückzuführen, wie beispielsweise der StGB-Erhebung "Erdbaumaschinen - Analyse und Bewertung der Unfallzahlen" entnommen werden kann. Hinsichtlich der "Sichtverhältnisse" müssen sich jedoch Maschinenhersteller und Maschinenbetreiber an die gesetzlichen Vorschriften halten.

Die im MIRO-info Nr. 23 enthaltenen Ausführungen sollen sowohl dem Hersteller als auch dem Betreiber Hinweise geben, um den Problembereich "Sichtfeld an Erdbaumaschinen" weitestgehend entschärfen zu können.


MIRO-info Nr. 22/2010:
Nassauskiesung - Vollständige Nutzung der Lagerstätte

Die Arbeitsgruppe "Gewinnungs- und Aufbereitungstechnik" des Bundesverbandes Mineralische Rohstoffe e.V. hat sich mit dem Thema "Nassauskiesung - Vollständige Nutzung der Lagerstätte" gefasst. Hintergrund ist das Gebot der Stunde, die Lagerstätte noch effektiver als bisher zu nutzen. Dies ist sowohl aus wirtschaftlichen, sowie umwelt- und gesellschaftspolitischen Gründen notwendig.

Das MIRO-info Nr. 22 in Form einer Checkliste ist gegliedert in die Abschnitte "Neuaufschlüsse / Erweiterungen in der Nassauskiesung" sowie "Restauskiesung/ Nachbaggerung" und gibt wertvolle Tipps für die betriebliche Praxis.


MIRO-info Nr. 21/2010:
Probleme bei der Silolagerung - und wie man sie vermeidet

Silos sind innerhalb verfahrenstechnischer Anlagen verhältnismäßig unscheinbare Apparate und werden deshalb gerne als nicht sehr wesentlicher Teil eines verfahrenstechnischen Produktionsprozesses angesehen. Sie rücken spätestens dann in den Mittelpunkt des Interesses, wenn durch Störungen beim Entleeren ein Ausfall nachfolgender Prozess-Schritte oder der ganzen Anlage droht. Erstaunlicherweise geschieht das Versagen des Schüttgutaustrags oder das Auftreten weiterer Ausfluss-Störungen relativ häufig, obwohl es seit weit über 100 Jahren ausreichende Kenntnisse gibt, bei deren rechtzeitiger Berücksichtigung eine Vielzahl von Störfällen von vorne herein hätte vermieden werden können.

Das MIRO-info Nr. 21 liefert eine Fülle an Informationen rund um das Thema Silolagerung.


MIRO-info Nr. 20/2010:
Einstufung und Kennzeichnung von Produkten der Gesteinsindustrie gem. den Vorschriften der CLP-Verordnung 1272/2008/EG

Mit der im MIRO-info Nr. 20 behandelten CLP-Verordnung (= Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures) zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen wird ein einheitliches Regelwerk geschaffen, das in allen Mitgliedstaaten Europas unmittelbare Rechtswirksamkeit entfaltet.

Da mit den neuen Vorschriften nicht nur alte Regelungen (Gefahrstoffrichtlinie und Zubereitungsrichtlinie) abgeschafft werden, sondern gleichzeitig auch neue Gefahrenklassen geschaffen werden, müssen Produkte der Gesteinsindustrie (Sande, Füller, Gesteinsmehle) eingestuft und gekennzeichnet werden, wenn sie einen Anteil an lungengängigem Quarz ≥ 1,0% enthalten. Ansonsten dürfen sie nach dem 01.12.2010 nicht mehr in Verkehr gebracht werden.

Ist ein Produkt (Stoff oder Gemisch) einzustufen und zu kennzeichnen, muss das Unternehmen dieses Produkt der europäischen Chemikalienagentur ECHA melden. Die Meldung beinhaltet Angaben zum Unternehmen sowie zum Produkt und Angaben zur Gefahrenklasse. Zudem muss ein Sicherheitsdatenblatt bereitgestellt werden.

Wir haben ein Fließschema mit Berechnungsfunktion entwickelt, mit dessen Hilfe die Unternehmen eine erste Abschätzung vornehmen und feststellen können, ob und wie ihre Produkte gem. den Vorschriften der CLP-Verordnung eingestuft werden müssen.

Häufig gestellte Fragen und deren Beantwortung haben wir ebenfalls für Sie zusammengefasst.


MIRO-info Nr. 19/2010:
NEPSI - Sozialer Dialog "Quarzstaub"
Die 2. Berichterstattung der Unternehmen zur Europäischen Übereinkunft zur Vermeidung von Quarzfeinstaubbelastungen an Arbeitsplätzen hat am 13. Januar 2010 begonnen.

Grundsätzliche Informationen zum Thema Sozialer Dialog "Quarzstaub" finden Sie unter der Rubrik "Aktuelles", Punkt "NEPSI-Übereinkommen".

MIRO-info Nr. 19 befasst sich mit dem Procedere der Datenerfassung in den Unternehmen.


MIRO-info Nr. 18/2009:
Ladungssicherung

Der überwiegende Teil der Produkte aus Betrieben der Gesteinsindustrie wird auf Lkw verladen und abtransportiert. Damit ist das Thema "Ladungssicherung" für alle am Transportvorgang beteiligten Stellen sehr wichtig. Zuwiderhandlungen gegen bestehende Rechtsvorschriften bergen ein hohes Risikopotenzial sowohl für das Unternehmen als auch für den einzelnen Mitarbeiter.

Der richtige Umgang mit Regeln setzt immer deren genaue Kenntnis voraus. Das vorliegende MIRO-info Nr. 18 zur Ladungssicherung beim Straßentransport soll den Mitgliedsunternehmen der Gesteinsindustrie Unterstützung bei allen Fragen und Problemen rund um das Thema "Ladungssicherung" sein. Dabei beschränken sich die Ausführungen auf den Straßentransport von Gesteinskörnungen (loses Schüttgut) sowie palettierte Sackware und Big Bags (Stückgut).


MIRO-info Nr. 17/2008:
Im Fokus: Fremde Arbeitnehmer im Betrieb

In vielen Betrieben der Gesteinsindustrie kommen häufig Mitarbeiter anderer Unternehmen zum Einsatz. Wurden früher weitestgehend alle fachspezifischen Tätigkeiten vom eigenen Mitarbeiterstamm durchgeführt, setzen die Betriebe in Folge des "Lean-Managements" und des "Outsourcings" immer häufiger auch Fremdfirmen ein. Deren Aufgabe ist es, bestimmte Arbeiten zu berichten oder komplette "Werke" zu erstellen. Bei personellen Engpässen greifen die Betriebe zudem auf Leiharbeitnehmer zurück, um den Mitarbeiterstamm für einen gewissen Zeitraum aufzustocken. Auch zur Verrichtung von Tätigkeiten, die vordergründig nichts mit der Gewinnung und Aufbereitung mineralischer Rohstoffe zu tun haben, beauftragt der Unternehmer Firmen und/oder Handwerker, die ihre Arbeiten auf dem Betriebsgelände, in den Betriebsgebäuden oder in den Anlagen ausführen.

In der betrieblichen Praxis ist es wichtig, ob es sich bei solchen Arbeitnehmern um Leiharbeiter oder um Fremdfirmen-Mitarbeiter handelt. Während Leiharbeiter genauso behandelt werden müssen wie eigene Mitarbeiter, ist bspw. die Weisungsbefugnis des Gesteinsunternehmens bei Fremdmitarbeitern sehr stark eingeschränkt.

Das MIRO-info Nr. 17   befasst sich mit dieser Thematik, gibt Hilfestellungen für Führungskräfte in der Gesteinsindustrie und aktualisiert das aus dem Jahre 2003 stammende BVNI-info Nr. 5.


MIRO-info Nr. 16/2008:
Einsatz des Werkstoffs Gummi in Betrieben der Gesteinsindustrie

In der Gesteinsindustrie gelangt der Werkstoff Gummi in vielfältigster Form zur Anwendung. Seine Bedeutung verdankt dieser Werkstoff seinem großen Dehnungsvermögen bei ausreichender Festigkeit sowie der Möglichkeit, federnde und dämpfende Eigenschaft in einfacher Geometrie zu vereinigen. Beim Gummi spricht man deshalb häufig auch vom "Werkstoff nach Maß", da durch vielfältigste Mischungszusammenstellungen die oft sehr unterschiedlichen Anforderungen an das gewünschte Produkt erfüllt werden können.

Das vorliegende MIRO-info Nr. 16   beschreibt die Hauptanwendungsgebiete des Gummieinsatzes in der Gesteinsindustrie. Diese sind mit einer Vielzahl an hilfreichen Informationen zu bspw. Einsatzgrenzen, Ausführungsformen und Konstruktionsempfehlungen - soweit möglich - versehen. Beispiele sowie ein Glossar runden die Informationsschrift ab.


MIRO-info Nr. 15/2008:
Hilfestellung zur Gefährdungsbeurteilung im Rahmen der TRGS 517
Tätigkeiten mit potenziell asbesthaltigen mineralischen Rohstoffen und daraus hergestellten Zubereitungen und Erzeugnissen

In bestimmten in Deutschland im Abbau befindlichen Gesteinsvorkommen kann das Auftreten von Asbestmineralen - als Verunreinigung im Gestein - nicht ausgeschlossen werden. Soll in einem Steinbruch ein solches Gestein gewonnen werden, hat der Steinbruchunternehmer grundsätzlich zu ermitteln, ob es bei der Gewinnung und der Aufbereitung des Gesteins zu einer Asbestexposition der Beschäftigten kommen kann. Gegebenenfalls sind entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

Es gelten dann die betreffenden Vorschriften der Gefahrstoffverordnung, die für Tätigkeiten mit potenziell asbesthaltigen mineralischen Rohstoffen und daraus hergestellten Erzeugnissen und Zubereitungen in der im Januar 2007 in Kraft getretenen Technischen Regel Gefahrstoffe (TRGS) 517 näher konkretisiert werden. In Frage kommende Gesteine sind in Anlage 1 der TRGS 517 genannt.

Das vorliegende MIRO-info Nr. 15   soll den Unternehmen als Hilfestellung für die Durchführung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung entsprechend der TRGS 517 dienen.


MIRO-info Nr. 14/2008:
NEPSI - Sozialer Dialog "Quarzstaub"
Berichterstattung der Unternehmen zur Europäischen Übereinkunft zur Vermeidung von Quarzfeinstaubbelastungen an Arbeitsplätzen

(aktualisiert durch MIRO-info 19/2010!)


MIRO-info Nr. 13/2007:
Sicherheitsdatenblätter für Produkte der Gesteinsindustrie - Hinweise und Beispiele

(= Aktualisierung des BVNI-infos Nr. 4/2003)

Aufgrund von Änderungen im Bereich des Gefahrstoffrechts wurde auch die Sicherheitsdatenblatt-Richtlinie überarbeitet. Die Gesteinsindustrie ist von diesen Änderungen betroffen, da für ihre Produkte Sicherheitsdatenblätter zu erstellen und für die (berufsmäßigen) Kunden bereit zu halten sind.

Es handelt sich bei den Gesteinskörnungen, so wie sie von Unternehmen der Gesteinsindustrie produziert werden, nicht um gefährliche Stoffe oder Zubereitungen im Sinne des Gefahrstoffrechts. Daher können im Sicherheitsdatenblatt für Gesteinskörnungen zumeist standardisierte Angaben verwendet werden.

Die MIRO-info Nr. 13 befasst sich mit dieser Thematik und enthält u.a. Muster-Sicherheitsdatenblätter als Vorlage zur Erstellung eigener Sicherheitsdatenblätter.


MIRO-info Nr. 12/2006:
Branchenvereinbarung "Sichere Maschinen"

Der Bundesverband Mineralische Rohstoffe e.V. (MIRO), die Steinbruchs-Berufsgenossenschaft (StBG) und der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. (VDMA) haben am 13. September 2006 anlässlich des ForumMIRO eine Branchenvereinbarung über die sicherheitstechnische Ausstattung von Maschinen unterzeichnet. Die Inhalte der Branchenvereinbarung können zwischen Maschinenhersteller/ -lieferant/ -verkäufer einerseits und Maschinenbetreiber/ -käufer andererseits auf freiwilliger Basis festgelegt werden.

Damit sollen die Arbeitssicherheit und der Gesundheitsschutz der Beschäftigten in den Betrieben verbessert werden. Gleichzeitig können Regressansprüche und Bußgeldzahlungen minimiert werden. Hintergrund sind die sowohl an den Maschinenhersteller hinsichtlich Beschaffenheit als auch an den Betreiber bezüglich Bereitstellung und Benutzung von Maschinen und Anlagen gestellten gesetzlichen Anforderungen. Bitte nutzen Sie die Inhalte der Branchenvereinbarung bei der vertraglichen Gestaltung Ihrer Kaufsverhandlungen.

MIRO-info Nr. 12 besteht aus der Branchenvereinbarung und einem erläuternden Begleittext. Machen Sie davon Gebrauch.


MIRO-info Nr. 11/2006:
Überladung von Transportfahrzeugen - rechtliche Bewertung

(= Aktualisierung des BVNI-infos Nr. 3/2001)

Das BVNI-info Nr. 3/2001 "Überladung von Transportfahrzeugen" wurde aufgrund häufiger Anfragen und neuerer Erkenntnisse überarbeitet.

Der Unternehmer der Gesteinsindustrie sowie seine beauftragten Personen müssen damit rechnen, rechtlich belangt zu werden, sofern auf dem Betriebsgelände keine Möglichkeit besteht, vom überladenen Fahrzeug das überschüssige Material abkippen zu können (§ 130 Ordnungswidrigkeitengesetz).

Neben dem BVNI-info Nr. 3/2001 (jetzt: MIRO-info 11/2006) wurden auch die Merkblätter für den Unternehmer der Gesteinsindustrie, für Fahrzeughalter und Transportunternehmer, für Fahrzeugführer und für den Verwäger aktualisiert.


MIRO-info Nr.10/2006:
Imagekampagne "Schätze bergen - der Bergbau macht's"

Der Arbeitskreis "Imagekampagne" im Fachausschuss "Bergmännische Ausbildung" der GDMB - Gesellschaft für Bergbau, Metallurgie, Rohstoff- und Umwelttechnik hat eine Kampagne entwickelt, die unter dem Slogan "Schätze bergen - Der Bergbau macht's!" Interesse für das Bergbaustudium wecken soll. Ziel war es insbesondere, ein "einheitliches Design" zu entwickeln, das von den verschiedenen Rohstoffgruppen gemeinsam genutzt werden kann, sich aber dennoch rohstoffspezifisch unterscheidet. Das Corporate Design der Imagekampagne wurde vom Fachausschuss entwickelt und mit professioneller Hilfe erstellt. Verschiedene Verbände und Institutionen, u.a. auch MIRO, haben die Kampagne durch finanzielle Beiträge ermöglicht. Sie kann sofort von Interessierten kostenlos genutzt werden.

MIRO-info Nr. 10 soll den Anwendern/Nutzern dieser Kampagne die notwendigen Informationen und Hinweise geben, um alle Elemente sinnvoll für ihre Zwecke einsetzen zu können. Die bislang erstellten Unterlagen sind als "Initial-Zündung" zu verstehen. Eine Erweiterung auf nicht genannte Rohstoffgruppen ist unter Anwendung des Basis-Layouts jederzeit möglich und gewollt!

MIRO-info Nr. 10 enthält hierzu detaillierte Informationen.


MIRO-info Nr.9/2005:
MIRO - Das Kompetenzzentrum für Kies/Sand und Naturstein

Der BVNI hat sich einen neuen Namen und ein erweitertes Aufgabenfeld gegeben. Dies hat die Mitgliederversammlung am 28. Februar 2005 einstimmig beschlossen. Der Name "Bundesverband Naturstein-Industrie" (BVNI) ist damit Geschichte, nicht aber der erfolgreiche Verband selbst. Er wird unter der Bezeichnung Bundesverband Mineralische Rohstoffe (MIRO) weiter im Interesse seiner Mitglieder tätig sein. MIRO ist aber auch mehr als BVNI: MIRO übernimmt zugleich die bisher vom Deutschen Gesteinsverband (DGV) wahrgenommenen Aufgaben. Der DGV hat seinen Zweck erfüllt und wird daher aufgelöst. Die Verbandslandschaft wird also übersichtlicher. Der Sitz von MIRO bleibt an der bekannten Adresse in Köln.

MIRO-info Nr. 9 enthält hierzu detaillierte Informationen.


BVNI-info 7/2004:
Verwiegen mit Bandwaagen und Radladerwaagen

Viele Unternehmen der Naturstein-Industrie nutzen die technischen Möglichkeiten, eine hohe Verladegenauigkeit schnell und effektiv zu erzielen. Die zunehmende Wichtigkeit der exakten Bestimmung der Verlademassen resultiert überwiegend aus der Zielsetzung, die Logistik und Arbeitsabläufe im Unternehmen zu optimieren und damit Zeit- und Kostenvorteile zu erzielen. Betrachtet man die Höhe des Transportkostenanteils an den gesamten Produktionskosten, erkennt man das hierfür vorhandene Potential.

Die exakte Bestimmung der Verlademassen ist darüber hinaus unverzichtbare Voraussetzung zur Vermeidung der schon bei geringfügiger Überladung zu erwartenden Nachteile. Zu nennen sind hier Bußgelder oder Strafen bei Verkehrskontrollen auch für das Verladepersonal, Störungen des Betriebsablaufs an der Waage, Vorhalten von Möglichkeiten zur Entladung oder zum Abkippen der Überschussmenge, Kundenunzufriedenheit etc. Daraus folgt, dass der reibungslose Verwägeprozess insbesondere beim Verladen auf Fahrzeuge ein mehr und mehr zu berücksichtigender Faktor zur Erhaltung der Wirtschaftlichkeit ist.

Die im BVNI-info Nr. 7 zusammengestellten Hinweise basieren auf Informationen, die dem BVNI von der PFREUNDT GmbH/Südlohn und der WÖHWA Waagenbau GmbH/Pfedelbach zu Verfügung gestellt wurden. Beide Firmen sind außerordentliche Mitglieder im BVNI.


BVNI-info Nr. 6/2004:
Schluss mit der "wilden" Aufbereitung!

Zunehmend drängen Gesteinskörnungen auf den Markt, die aus "wild" arbeitenden mobilen Aufbereitungsanlagen in unmittelbarer Nachbarschaft zu den herkömmlichen, ordnungsgemäß betriebenen stationären/mobilen Anlagen im Steinbruch stammen. Zu unterscheiden ist dabei in

  • Aufbereitung von
    • Straßenaufbruch/Recycling-Material oder Boden
    • Material aus Seitenentnahmen
    in mobilen Anlagen auf Baustellen/Lagerplätzen und
  • temporäre Kleinststeinbrüche.

Diese Anlagen arbeiten deshalb "wild", weil sie häufig ohne Genehmigung betrieben werden, keinerlei Auflagen an Umweltschutz und Arbeitssicherheit beachten und sich auch nicht um eine qualitätsgerechte, güteüberwachte Produktion kümmern. Eine umfassende - obwohl vorgeschriebene - Überwachung wird in der Regel umgangen. Sie können daher erheblich kostengünstiger produzieren.

Zur Beseitigung dieser Missstände hat sich der Deutsche Gesteinsverband dieser Problematik angenommen und - abgestimmt mit seinen zuständigen Gremien - eine Hilfestellung für die Mitgliedsunternehmen erarbeitet. Ziel ist, eine Optimierung des Umweltschutzes, Erhöhung der Arbeitssicherheit, Steigerung der Produktqualität und damit Wettbewerbsgleichheit zu erreichen.

Das BVNI-info Nr. 6 enthält die wesentlichen Kriterien, die von den zuvor genannten Anlagen einzuhalten sind.


BVNI-info Nr. 5/2003:
"Fußangeln" beim Einsatz von Arbeitnehmern fremder Firmen im Betrieb

(aktualisiert durch MIRO-info 17/2008!)


BVNI-info Nr. 4/2003:
Sicherheitsdatenblätter für Produkte der Naturstein-Industrie

(aktualisiert durch MIRO-info 13/2007!)


BVNI-info 3/2001:
Überladung von Transportfahrzeugen

(aktualisiert durch MIRO-info 11/2006!)


BVNI-info 2/2001:
CE-Konformität von Maschinen und Anlagen - Falle für den Unternehmer?

Der Wettbewerb und die technische Entwicklung zwingen Betriebe der Naturstein-Industrie häufig dazu, vorhandene Maschinen miteinander zu verketten oder Produktionsanlagen aus neuen und/oder gebraucht gekauften Maschinen und nicht maschinellen Komponenten zusammenzustellen. Oftmals werden aber auch Maschinen benötigt, die auf dem Markt nicht erhältlich sind, weil die angebotenen Serien- und Standard-Maschinen nicht oder nur bedingt für spezielle Anwendungszwecke eingesetzt werden können. Die Betriebe sind deshalb gezwungen, Spezialmaschinen zu beschaffen oder selbst herzustellen. Die in den Unternehmen vorhandenen Aufbereitungsanlagen sind zudem ständig Veränderungen unterworfen. Unabhängig von diesen baulichen Veränderungen (wegen längerfristiger Modernisierungsmaßnahmen) kann im Tagesbetrieb die Notwendigkeit für einen kurzfristigen Austausch von Maschinen- oder Anlagenkomponenten entstehen. Zu nennen sind bspw. ein Motorenaustausch, die Verwendung von ortsveränderlichen Komponenten (wie z.B. Transportbänder) und auswechselbaren Ausrüstungen an Radladern oder Hydraulikbaggern.

Es ist jedoch immer zu gewährleisten, dass nur Maschinen und Produktionsanlagen zum Einsatz kommen, die den neuen europäischen Anforderungen genügen. Hierunter soll in diesem Zusammenhang alles das verstanden werden, was weitläufig mit CE-Konformität und CE-Kennzeichnung bezeichnet wird.

Im BVNI-info Nr. 2 werden die Rechtsvorschriften vorgestellt. Es wird erläutert, welche Anforderungen daraus erwachsen, für welche Maschinen und Produktionsanlagen die Rechtsvorschriften gelten und letztlich, an wen sie adressiert sind. Insbesondere steht dabei die Verantwortung für die Erfüllung der aus den Richtlinien entstehenden Pflichten im Vordergrund. Für die zur Sprache kommenden Problemfelder werden Lösungsansätze aufgezeigt.

BVNI-info 1/2001:
Steinbruchgelände ist oftmals öffentlicher Verkehrsraum!

Unternehmen der Naturstein-Industrie sehen sich vermehrt mit der Frage konfrontiert, welchen rechtlichen Bestimmungen der Verkehr auf ihrem Steinbruchgelände unterliegt. Hintergrund dieser Problematik ist, dass die Unternehmen zum Teil über große Betriebsgelände verfügen, auf dem unter Umständen erheblicher Kraftfahrzeugverkehr herrscht. Dieser ist zu untergliedern in betriebseigenen Verkehr, etwa durch Skw, Radlader und andere Transportfahrzeuge, Gabelstapler und weitere selbstfahrende Arbeitsmaschinen. Auch die An- und Abfahrt von Mitarbeitern mit ihren Privatfahrzeugen zählt zum betriebseigenen Verkehr. Zudem besteht bei allen Steinbruchbetreibern Kfz-Verkehr durch Lieferanten, Kunden, Besucher und Fremdfirmen oder Subunternehmen.

Oftmals herrscht Unklarheit über die rechtliche Einordnung des Verkehrs auf dem Werksgelände. Ausschlaggebend sind hier die Bestimmungen des Straßenverkehrs- bzw. Straßenverkehrszulassungsrechts. Die sich daraus ergebenden Konsequenzen können erheblich sein. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang u.a. die Führerscheinpflicht, die Kfz-Zulassungspflicht sowie die Pflicht zum Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung.

Im BVNI-info Nr. 1 ist diese Rechtsmaterie speziell für Betriebe der Naturstein-Industrie aufbereitet und durch zahlreiche Beispiele und Gerichtsurteile auch für den Praktiker verständlich erläutert.


BVNI-info Nr.8/2004:
Lobbyarbeit für die Naturstein- und Kalk-Industrie

Schon seit langem beklagt die Industrie die zunehmende Regelungswut der europäischen Kommission, ebenso wie den entsprechenden Machtverlust der Mitgliedstaaten und ihrer Volksvertretungen. Deshalb hat der Ausschuss "Rohstoffsicherung, Umweltschutz, Folgenutzung" des Deutschen Gesteinsverbandes (DGV) Kontakt mit deutschen Mitgliedern des Europäischen Parlamentes aufgenommen, um hier die Interessen der deutschen Naturstein- und Kalk-Industrie zu Gehör zu bringen. In den Gesprächen wurde deutlich, dass die deutschen Vertreter im EU-Parlament oftmals keine oder nur sehr geringe Kenntnis über die Naturstein- und Kalk-Industrie sowie deren Belange haben. Und das, obwohl die EU-Parlamentarier in Deutschland gewählt werden und auch hier ihren Heimatwahlbezirk haben.

Der Ausschuss "Rohstoffsicherung, Umweltschutz, Folgenutzung" des Deutschen Gesteinsverbandes sieht daher eine Intensivierung der Lobbyarbeit als einzig zielführend an, um die Akzeptanz der Naturstein- und Kalk-Industrie bei allen Gruppierungen des öffentlichen Lebens zu verbessern. Diese Lobbyarbeit muss auf verschiedenen Ebenen durchgeführt werden, damit die Interessen der Naturstein- und Kalk-Industrie überall dort artikuliert werden, wo Entscheidungen getroffen werden, die letztlich die wirtschaftliche Tätigkeit der angeschlossenen Unternehmen berühren oder sogar beeinträchtigen.

Der als BVNI-info Nr. 8 vorliegende Leitfaden soll den Mitgliedsunternehmen für ihre Lobbyarbeit Hilfestellung geben, um die Entscheidungsträger nachhaltig über die Belange des Unternehmens und des gesamten Industriezweiges zu informieren.


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